Philippinen   Allgemeine Geschäftsbedingungen 

fly-to-cebu (im folgenden f2c genannt) tritt ausschließlich als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (z.B. Flüge oder Bahnpassagen), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelübernachtungen, Mietwagen) auf. Im Falle einer Buchung kommt der die Reise/Leistung betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Reiseveranstalter/Leistungsträger zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen/Leistungen erfolgen. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Leistungsträger wird insoweit verwiesen. Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann für diese Reise-/Leistungsverträge auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.
 


1. Vertragsabschluss

Ihr Auftrag an uns, eine Beförderung oder eine sonstige touristische Leistung zu besorgen, kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen. Mit der Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, per Online - Dienste getätigten oder persönlichen Buchung durch d2c kommt zwischen Ihnen und f2c ein Vermittlungsvertrag zustande. Die Annahme des Buchungsauftrages durch das f2c kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen.

Mit der Anmeldung weiterer Reiseteilnehmer/innen verpflichten Sie sich, für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) sowie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und die hier aufgeführten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für alle Reiseteilnehmer.

Die vertragliche Pflicht von f2c ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten von f2c.

2. Haftung von f2c als Vermittler

Die Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger f2c gegenüber, sie stellen keine eigene Zusicherung von f2c gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Die Haftung von f2c erstreckt sich auf die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers, die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und Aushändigung der Reisedokumente, die Weiterleitung von Anzeigen, Willenerklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt. F2c haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistungen der Reiseveranstalter/Leistungsträger.

3. Umbuchung / Stornierung

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise/Leistung zurücktreten, wobei wir darauf hinweisen, dass bis zu 100 % des Reisepreises erhoben werden (siehe die entsprechenden Vorgaben:

Bis zu 4 Wochen vor Reiseantritt               -      40 % des Gesamtpreises

Bis zu 3 Wochen vor Reiseantritt               -      45 % des Gesamtpreises

Bis zu 2 Wochen vor Reiseantritt               -      50 % des Gesamtpreises

Bis zu 1 Woche  vor Reiseantritt                -      70 % des Gesamtpreises

Ab 1 Tag vor Reiseantritt                          -    100 % des Gesamtpreises


Storno und Umbuchungen können nur über f2c erfolgen. Der Rücktritt kann per Email erfolgen. 
Wir empfehlen Ihnen die Stornierung per Einschreibebrief an fly-to-cebu, Heiko Schubert, Schwarzwaldstr. 54 in 79194 Gundelfingen zu senden. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen. 

 
4. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen  

Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Im Rahmen seiner gesetzlichen und vertraglichen Informationspflicht erteilt f2c Ihnen über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen gewissenhaft Auskunft, soweit diese in Deutschland in Erfahrung gebracht werden können.  Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Reisende jedoch selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die Ihnen aus der Nichteinhaltung von Bestimmungen entstehen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, sie sind durch eine schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation von f2c bedingt.

Soweit von f2c  zu den oben genannten Bestimmungen Auskünfte erteilt werden, gehen wir davon aus, dass der Teilnehmer deutscher Staatsbürger ist, sofern uns eine andere Staatsbürgerschaft vom Teilnehmer nicht mitgeteilt wird.

F2c haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Anmeldende/Reisende f2c nicht mit der Besorgung beauftragt hat.

5. Zahlung

Bei allen von f2c vermittelten Reisen und Reiseleistungen muss die Zahlung vor Reiseantritt und spätestens bei Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung oder Bezahlung bei Abholung der Unterlagen kann kein Versand oder die Aushändigung der Unterlagen erfolgen.

Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist, wird auf der Buchungsbestätigung gesondert angegeben.

Bei Linienflugtickets ist die Zahlungsfrist Grundlage für die Ticketausstellung. Bei Terminen die bei der Buchung über 21 Tage in der Zukunft liegen ist die Zahlungsfrist 3 Tage (einschließlich Sonn. und Feiertagen). Bei Abflugtermine innerhalb der nächsten 21 Tage muss die Zahlung am gleichen Tag bzw. nach 17.00 Uhr am darauf folgenden Tag bis 12.00 Uhr als Bankbestätigte Überweisung zur Ticketausstellung vorliegen. Oder als Bar-Zahlung bei einer unserer Agenturstellen vorliegen.
Auf Wunsch erfolgt die Versendung der Tickets durch UPS bzw. Einschreiben werden die zusätzlichen Gebühren in Rechnung gestellt.

Bei Chartertickets gelten die normalen Zahlungsbedingungen der jeweiligen Veranstalter.

6. Pflichten des Kunden

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften besondere Pflichten des Kunden begründen, insbesondere die Einhaltung der Eincheckzeiten (Zeitpunkt des Eintreffens am Flugschalter) sowie, insbesondere bei Sonder -und Charterflügen, die Pflicht, sich Rück -und Weiterflüge von der Fluggesellschaft innerhalb einer von dieser angegebenen Frist rückbestätigen zu lassen.

Bei Nichteinhaltung solcher Obliegenheiten des Kunden droht ein Verlust des Beförderungsanspruchs, ohne Anspruch auf (Teil-) Rückerstattung des Flugpreises.

Bei Gepäckverlust oder Gepäckschaden ist nach den nationalen und internationalen Bestimmungen eine sofortige Anzeige bei der Fluggesellschaft vorgeschrieben. Ohne dies droht der Verlust von Ersatzansprüchen.

 

7. Haftungsbeschränkung

Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet f2c nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet f2c nur, sofern es für seine Vermittlungstätigkeit vom Anmeldenden eine Gebühr erhebt und eine Kardinalpflicht des Vermittlungsvertrages verletzt; in diesem Fall ist die Haftung auf den Reisepreis beschränkt. 
Für Personenschäden gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht.

8. Unwirksamkeit einer Reisebedingung

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz von f2c


fly-to-cebu  - Heiko Schubert, Schwarzwaldstr. 54  -  79194 Gundelfingen 



Tel.: 0761-5853049

e-mail: webmaster@fly-to-cebu.com

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