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Allgemeine Geschäftsbedingungen
fly-to-cebu (im folgenden f2c
genannt) tritt ausschließlich als Vermittler einzelner
Beförderungsleistungen (z.B. Flüge oder Bahnpassagen), sonstiger
touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelübernachtungen, Mietwagen)
auf. Im Falle einer Buchung kommt der die Reise/Leistung betreffende
Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen
Reiseveranstalter/Leistungsträger zustande. Die nachfolgenden
Bedingungen gelten daher ausschließlich für unsere
Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die
Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen/Leistungen erfolgen.
Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Reiseveranstalter oder Leistungsträger wird insoweit verwiesen.
Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger,
Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann für diese
Reise-/Leistungsverträge auch ausländisches Recht zur Anwendung
gelangen.
1. Vertragsabschluss
Ihr Auftrag an uns, eine Beförderung oder eine sonstige touristische
Leistung zu besorgen, kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder
über Online-Dienste erfolgen. Mit der Annahme Ihrer schriftlichen,
telefonischen, per Online - Dienste getätigten oder persönlichen
Buchung durch d2c kommt zwischen Ihnen und f2c ein
Vermittlungsvertrag zustande. Die Annahme des Buchungsauftrages
durch das f2c kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder über
Online-Dienste erfolgen.
Mit der Anmeldung weiterer Reiseteilnehmer/innen verpflichten Sie
sich, für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung
des Reisepreises) sowie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen.
Die vertraglichen Vereinbarungen und die hier aufgeführten
"Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für alle Reiseteilnehmer.
Die vertragliche Pflicht von f2c ist die ordnungsgemäße Vermittlung
der gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen
touristischen Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistungen
als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten von f2c.
2. Haftung von f2c als Vermittler
Die Angaben über vermittelte
Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen
ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger
f2c gegenüber, sie stellen keine eigene Zusicherung von f2c
gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Die Haftung von f2c erstreckt
sich auf die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters oder
Leistungsträgers, die einwandfreie Besorgung von Leistungen
einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und
Aushändigung der Reisedokumente, die Weiterleitung von Anzeigen,
Willenerklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem
Unternehmen und umgekehrt. F2c haftet nicht für die Erbringung der
von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistungen der
Reiseveranstalter/Leistungsträger.
3. Umbuchung / Stornierung
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise/Leistung
zurücktreten, wobei wir darauf hinweisen, dass bis zu 100 % des
Reisepreises erhoben werden (siehe die entsprechenden Vorgaben:
Bis zu 4 Wochen vor Reiseantritt - 40 % des
Gesamtpreises
Bis zu 3 Wochen vor Reiseantritt - 45 % des
Gesamtpreises
Bis zu 2 Wochen vor Reiseantritt - 50 % des
Gesamtpreises
Bis zu 1 Woche vor Reiseantritt - 70 % des
Gesamtpreises
Ab 1 Tag vor Reiseantritt - 100
% des Gesamtpreises
Storno und Umbuchungen können nur über f2c erfolgen. Der Rücktritt
kann per Email erfolgen.
Wir empfehlen Ihnen die Stornierung per Einschreibebrief an
fly-to-cebu, Heiko Schubert, Schwarzwaldstr. 54 in 79194
Gundelfingen zu senden. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung
kann nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines
Vertrages erfolgen.
4. Pass-, Visa-, Zoll-,
Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen
Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der
Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Im Rahmen seiner
gesetzlichen und vertraglichen Informationspflicht erteilt f2c Ihnen
über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-,
Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen gewissenhaft
Auskunft, soweit diese in Deutschland in Erfahrung gebracht werden
können. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Reisende
jedoch selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die Ihnen aus
der Nichteinhaltung von Bestimmungen entstehen, gehen zu Ihren
Lasten, es sei denn, sie sind durch eine schuldhafte Falsch- oder
Fehlinformation von f2c bedingt.
Soweit von f2c zu den oben genannten Bestimmungen Auskünfte erteilt
werden, gehen wir davon aus, dass der Teilnehmer deutscher
Staatsbürger ist, sofern uns eine andere Staatsbürgerschaft vom
Teilnehmer nicht mitgeteilt wird.
F2c haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn
der Anmeldende/Reisende f2c nicht mit der Besorgung beauftragt hat.
5. Zahlung
Bei allen von f2c vermittelten Reisen und Reiseleistungen muss die
Zahlung vor Reiseantritt und spätestens bei Aushändigung der
Unterlagen erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung oder Bezahlung bei
Abholung der Unterlagen kann kein Versand oder die Aushändigung der
Unterlagen erfolgen.
Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese
fällig ist, wird auf der Buchungsbestätigung gesondert angegeben.
Bei Linienflugtickets ist die Zahlungsfrist Grundlage für die
Ticketausstellung. Bei Terminen die bei der Buchung über 21 Tage in
der Zukunft liegen ist die Zahlungsfrist 3 Tage (einschließlich
Sonn. und Feiertagen). Bei Abflugtermine innerhalb der nächsten 21
Tage muss die Zahlung am gleichen Tag bzw. nach 17.00 Uhr am darauf
folgenden Tag bis 12.00 Uhr als Bankbestätigte Überweisung zur
Ticketausstellung vorliegen. Oder als Bar-Zahlung bei einer unserer
Agenturstellen vorliegen.
Auf Wunsch erfolgt die Versendung der Tickets durch UPS bzw.
Einschreiben werden die zusätzlichen Gebühren in Rechnung gestellt.
Bei Chartertickets gelten die normalen Zahlungsbedingungen der
jeweiligen Veranstalter.
6. Pflichten des Kunden
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften besondere Pflichten des Kunden begründen, insbesondere die Einhaltung der Eincheckzeiten (Zeitpunkt des Eintreffens am Flugschalter) sowie, insbesondere bei Sonder -und Charterflügen, die Pflicht, sich Rück -und Weiterflüge von der Fluggesellschaft innerhalb einer von dieser angegebenen Frist rückbestätigen zu lassen.
Bei Nichteinhaltung solcher Obliegenheiten des Kunden droht ein Verlust des Beförderungsanspruchs, ohne Anspruch auf (Teil-) Rückerstattung des Flugpreises.
Bei Gepäckverlust oder Gepäckschaden ist nach den nationalen und internationalen Bestimmungen eine sofortige Anzeige bei der Fluggesellschaft vorgeschrieben. Ohne dies droht der Verlust von Ersatzansprüchen.
7. Haftungsbeschränkung
Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, gleich
aus welchem Rechtsgrund, haftet f2c nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet f2c nur, sofern
es für seine Vermittlungstätigkeit vom Anmeldenden eine Gebühr
erhebt und eine Kardinalpflicht des Vermittlungsvertrages verletzt;
in diesem Fall ist die Haftung auf den Reisepreis beschränkt.
Für Personenschäden gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht.
8.
Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den
Vermittlungsvertrag nicht.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die
nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, ist der Sitz von f2c
fly-to-cebu - Heiko Schubert, Schwarzwaldstr. 54 - 79194
Gundelfingen
Tel.: 0761-5853049
e-mail:
webmaster@fly-to-cebu.com
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